
Ein BGH_Urteil vom Oktober 2021 hat Konsequenzen für Haus- und Wohnungsbesitzer: so werden durch undichte Silikonfugen entstandene Schäden künftig nicht mehr von der Gebäudeversicherung abgedeckt.
Dass es sich bei Fugen zwischen Dusche oder Badewanne und Wand um sehr anfällige Strukturen handelt, die aufgrund von Alterung oder Pflegefehlern mit der Zeit zur Undichtigkeit neigen, ist nichts Neues und den Versicherern schon lange bekannt. So wurden auch bisher etwa Kosten für eine Neuverfugung von ihnen nicht übernommen.
Eine undichte Fuge kann aber auch zu erheblichen Schäden führen und was die angeht, waren die Gepflogenheiten der Gebäudeversicherer nicht einheitlich. Wohl in den meisten Fällen erfolgte eine Regulierung des Schadens.
Das BGH hat nun in einem Urteil klargestellt, dass für Folgeschäden aufgrund undichter Fugen die Gebäudeversicherung nicht aufkommen muss, im Unterschied etwa zu den Folgen eines Rohrbruchs.
Für Haus- und Wohnungseigentümer ergibt sich daraus der dringende Rat, den Zustand der Fugen vor allem in Bad und Küche regelmäßig zu kontrollieren und gegebenenfalls warten zu lassen.
Quelle: Urteil des Bundesgerichtshofes vom 21.10.2021, IV ZR 236/20