
Eine Eigentumswohnung ist heute für viele eine Kapitalanlage und eine ideale Altersvorsorge.
Bewohnt man seine Eigentumswohnung nicht selbst, sondern hat diese vermietet, stellt sich die Frage ob man die Verwaltung seines Sondereigentums in professionelle Hände übergeben soll oder ob man die Mietverwaltung selber machen möchte.
Wo sind die Schwierigkeiten bei der Verwaltung von Sondereigentum und was sollte man beachten?
Wenn Sie den geeigneten Mieter (nach erfolgreicher Bonitätsprüfung) für Ihre Eigentumswohnung gefunden haben, müssen Sie zunächst einmal einen Mietvertrag mit Ihrem Mieter abschließen. Dabei sollten Sie darauf achten, dass der Verteilerschlüssel der bei der Abrechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft zu Grunde gelegt wird, auch Gültigkeit für die Betriebskostenabrechnung mit Ihrem Mieter hat. Dadurch können Sie Konflikte bei der Betriebskostenabrechnung mit Ihrem Mieter im Vorfeld vermeiden. Für den Fall, dass die Eigentümergemeinschaft den Verteilerschlüssel während der Vertragsdauer des Mietvertrages ändert, sollte diese Änderung auch für die Abrechnung mit dem Mieter Gültigkeit haben.
Auch sollte die Hausordnung der Wohnungseigentümergemeinschaft Bestandteil des Mietvertrages sein.
Mieter brauchen Ansprechpartner:
Egal ob es der Leitungswasserschaden oder die defekte Steckdose ist. Ihre Mieter möchten einen Ansprechpartner und eine schnelle Lösung. Suchen Sie sich einen zuverlässigen Handwerkerbestand, damit Sie Ihren Mietern schnell helfen können.
Gibt es mal Meinungsdifferenzen mit Ihrem Mieter, sollten Sie sich juristischen Rat einholen. Einige Rechtsschutzversicherer bieten eine Anwaltshotline für die erste Einschätzung der Sach- und Rechtslage an. Andernfalls sollte man eine Fachanwalt zu Rate ziehen.
Kautionsanlage und Kautionsabrechnungen, Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Mietkürzungen Seitens des Mieters, Prüfung von Mietanpassungen, Abmahnungen wegen verspäteter Mietzahlung oder sogar die Durchführung des Mahnwesens gehören bei der Vermietung Ihres Sondereigentums zu Ihren Aufgaben.
Fachwissen über mietrechtliche Vorschriften sind in einigen Situationen unentbehrlich.
Grundsätzlich ist die Verwaltung der nicht selbst genutzten Eigentumswohnung durch Sie als Eigentümer möglich. Sollten Sie jedoch lieber Ihre Vermieterpflichten in professionelle Hände übergeben wollen, dann informieren Sie sich bei einer Hausverwaltung Ihres Vertrauens über das Leistungsspektrum für die Sondereigentumsverwaltung.
Gerne könne Sie auch Ihre Anfrage bei uns starten. Wir freuen uns auf Sie und Ihr Sondereigentum!
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