
Immer wieder machen wir als Hausverwaltung besonders in der kalten Jahreszeit die Erfahrung, dass Mieter Schimmelbefall in ihren Wohnungen, in Kellerräumen, Hausfluren etc. melden.
Jeder Schimmelbefall wird von uns zunächst in einem Ortstermin in Augenschein genommen, denn Schimmel ist nicht gleich Schimmel.
Der Schimmelbefall in der Mietwohnung kann die unterschiedlichsten Ursachen haben:
- falsches Lüften
- ein Leitungswasserschaden
- aber auch bauliche Mängel
können die Ursache von Schimmelbildung sein.
Ursachenforschung hat bei Schimmelbefall in Wohnräumen äußerste Priorität. Die Entfernung von Schimmelpilz muss fachgerecht ausgeführt werden. Liegt ein Befall durch falsches Lüftungsverhalten der Mieter vor, werden diese nach Entfernen des Schimmelbefalls ausgiebig von uns über richtiges Lüftungsverhalten aufgeklärt (in der Regel erfolgt dies bei uns schon bei Abschluss des Mietvertrages).
Liegt die Ursache des Schimmelpilzbefalls in einem Leitungswasserschaden oder bei baulichen Mängeln, ist es aus unserer Sicht unvermeidbar, einen Sachverständigen für Schimmelpilze oder Schadstoffe in Innenräumen hinzu zu ziehen.
Nicht selten müssen nach umfangreichen Schimmelpilzsanierungen Luftkeimmessungen in den Räumen durchgeführt werden.
Schimmelpilze - eine oft unterschätzte Gesundheitsgefahr in Wohnräumen!