
Die jährliche Hausgeldabrechnung der Eigentümergemeinschaft muss grundsätzlich sowohl für den Beirat, als auch für jeden Eigentümer nachvollziehbar sein.
Zunächst einmal wird nach Erstellung der WEG Hausgeldabrechnung diese vom Beirat geprüft.
Wir legen besonderen Wert darauf, dass die Einnahmen und Ausgaben der Wohnungseigentümergemeinschaft übersichtlich und für jeden sofort nachvollziehbar in einem Buchhaltungsordner auffindbar sind. Jeder Ausgabe ist der Originalbeleg zugeordnet. Transparenz ist für uns besonders wichtig. So können auch unterjährig jederzeit der Beirat oder die Eigentümer Einsicht in unsere Buchhaltung nehmen.
In der Jahresabrechnung wird dann die Gesamtdarstellung der Einnahmen und Ausgaben, sowie die Einzelabrechnung für Jeden klar erkennbar dargestellt.
Aus unserer Darstellung der Einzelabrechnung ist für jeden Eigentümer zu entnehmen, welche Kosten ggfs. auf die Mieter umgelegt werden können, bzw. welche Kostenpositionen nicht umlegbar sind.
Selbstverständlich ist der WEG Hausgeldabrechnung auch die Instandhaltungsrücklage, sowie die Abrechnungsspitze zu entnehmen.
Die Entwicklung der Bankkonten (sowohl der Girokonten, als auch der Festgeldkonten), sowie eine Aufstellung über Beitragsrückstände wird übersichtlich für das abzurechnende Wirtschaftsjahr ausgedruckt.
Mit einem Angebot für die Verwaltung Ihrer Eigentümergemeinschaft erhalten Sie Muster-Unterlagen (Muster-Abrechnungen, Muster-Wirtschaftsplan, Muster-Entwicklung der Bankkonten etc.) aus denen Sie unsere Abrechnungsmodalitäten erkennen können.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!