
Viele Eigentümergemeinschaften hinken bezüglich energetischer Sanierungsmaßnahmen von Gemeinschaftseigentum stark hinterher.
Beabsichtigt die Eigentümergemeinschaft, unter energetischen Gesichtspunkten zu sanieren, muss zunächst festgelegt werden, mit welchen Sanierungsmaßnahmen begonnen werden soll.
Energetische Sanierungsmaßnahmen können sowohl die Dachdämmung, die Fassadendämmung, den Einbau neuer Fenster, als auch den Austausch der Heizungsanlage umfassen.
Neben der Beschlussfassung der geplanten energetischen Sanierung muss auch die Frage der Finanzierung geklärt werden, da je nach geplanter energetischer Sanierung erhebliche Investitionen auf die Eigentümergemeinschaft zukommen.
Erfolgreiche energetische Sanierungen schaffen für das Gemeinschaftseigentum, bzw. die Eigentümer, einen echten Mehrwert, da die Energie- und Kostenersparnis für die Eigentümer äußerst attraktiv ist. Nicht unerwähnt bleiben soll der ökologische Nutzen, der mit einer Sanierung verbunden ist.
Planen Sie als Eigentümergemeinschaft rechtzeitig gemeinsam mit Ihrem Verwalter Ihre energetische Sanierung. Zur Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen sollten Architekten, Handwerksbetriebe und Energieberater mit ihrer fachlichen Kompetenz von Anfang an mit ins Boot geholt werden, so dass die Maßnahmen von Beginn an optimal begleitet werden. Nur so kann auch gewährleistet werden, dass die energetische Sanierung in Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft ein für alle zufrieden stellendes Ergebnis erzielt.