
Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) sieht bekanntlich
umfangreiche bauliche Maßnahmen zur Energieeinsparung vor. Verpflichtend ist
zum Beispiel die
Dämmung des Dachs bzw. Dachgeschosses bei Altbauten. Hier kann
die Dämmung an zwei Stellen vorgenommen werden: entweder man dämmt das Dach selbst, oder aber die oberste Geschossdecke, die über geheizten Räumen liegt und den unbeheizten Dachboden von ihnen abtrennt. Für die Geschossdecke gilt ein maximaler Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) von 0,24 Watt/(m²·K).Für welche Maßnahme man sich entscheidet, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Neben dem finanziellen Aufwand könnte das Alter und der Zustand des Daches eines Rolle spielen: zeigen sich bereits erste Schäden und Verschleißerscheinungen, könnte man hier zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Wichtig ist auch die Frage, ob und wie der Dachboden genutzt wird.
Eine Dämmung kann die Deckenhöhe und damit die nutzbare Fläche verändern und hat ggf. weitere Maßnahmen, wie z.B. Anpassung der Türenhöhe zur Folge.
Wer sich für eine Dämmung des Dachs entscheidet, könnte mit etwas Weitblick auch noch Geld sparen: steht in absehbarer Zeit auch eine Fassadendämmung an, sollte man überlegen, ob man nicht beide Maßnahmen kombiniert, weil in dem Fall die Kosten für die Einrüstung des Gebäudes halbiert werden.
Unnötig sind diese Maßnahmen übrigens, wenn der Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 bereits erfüllt ist, was in der Regel bei Holzbalkendecken aller Gebäudealtersklassen gegeben ist und auch bei Decken in Massivbauweise ab Baualtersklasse 1969 zutrifft. Zur Sicherheit kann man einen Energieberater mit der Überprüfung beauftragen.
Nutzen Sie ein Haus mit maximal zwei Wohnungen selbst und wohnte der Eigentümer bereits vor dem 1. Februar 2002 im Haus, entfällt die Verpflichtung zur Nachrüstung ebenfalls. Allerdings greift die Dämmpflicht, wenn die Immobilie verkauft wird; der neue Besitzer hat dann zwei Jahre Zeit, um erforderliche Maßnahmen zur Dämmung durchzuführen.
Haben Sie Fragen zur Dämmung und anderen energetischen Sanierungsmaßnahmen, sprechen Sie uns gerne an. Wir können auf ein großes Netzwerk erfahrener Fachleute zurückgreifen.