Gebäudeenergiegesetz (GEG): Was Eigentümer jetzt tun müssen

blaues haus

Energieeffizienz im Gebäude: Gesetzliche Plfichten verstehen und umsetzen

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist die zentrale rechtliche Grundlage für energetische Anforderungen an Wohn- und Nichtwohngebäude in Deutschland. Für Eigentümer von
Bestandsimmobilien und Neubauten ergeben sich konkrete Vorgaben – von der

Heiztechnik über die Dämmung bis hin zum Energieausweis.

Dieser Beitrag fasst die aktuellen Regelungen (Stand 2026) praxisnah zusammen und zeigt, welche Pflichten für Eigentümer gelten und welche Fristen zu beachten sind.

Was regelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG)?
Das GEG legt verbindliche
Standards für:
  • Wärmedämmung (Dach, Fassade, Keller,Fenster)
  • Anlagentechnik (Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung)
  • Einsatz erneuerbarer Energien
  • Energieausweise und deren Vorlagepflichten
  • Nachrüstpflichten im Bestand sowie Anforderungen an Neubauten

 Ziel des Gesetzes ist die Senkung des Energieverbrauchs und der CO₂-Emissionen im Gebäudesektor.

Wichtige Pflichten für Eigentümer im Überblick

Heizung: Austausch, Beratung und Effizienz

  • 30-Jahre-Regel entfällt: Die bisherige Pflicht, Öl- und Gasheizungen nach 30 Jahren auszutauschen, wurde im Rahmen der geplanten GEG-Novelle gestrichen
  • 65-Prozent-EE-Pflicht pausiert: Die ursprünglich ab Juli 2026 geplante Pflicht, dass neue Heizungen zu mindestens 65% aus erneuerbaren Energien gespeist werden müssen, wurde zunächst auf den 1. November 2026 verschoben und soll im neuen Gebäudemodernisierungsgesetz entfallen.
  • Pflichtberatung vor fossiler Heizung: Seit 2024 muss vor dem Einbau einer neuen Öl-, Gas- oder Kohleheizung eine verpflichtende Beratung durch einen Energieberater, Installateur oder Schornsteinfeger erfolgen.
  • Hydraulischer Abgleich /Optimierung: Für größere Wohngebäude mit mindestens sechs Wohnungen schreibt das GEG seit 2024 vor, dass die Heizungsanlage durch eine Fachperson überprüft und optimal eingestellt werden muss.

Dämmung: Dach, oberste Geschossdecke, Rohre

  • Nachrüstpflicht bei Eigentümerwechsel: Bei Verkauf oder Erbe eines Ein- oder Zweifamilienhauses muss innerhalb von zwei Jahren nach Grundbucheintrag die oberste Geschossdecke oder das Dach gedämmt werden (U-Wert ≤ 0,24 W/(m²·K)), sofern sie diese Anforderung nicht erfüllt.
  • Rohrdämmung: Ungedämmte Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen müssen nachgerüstet werden, wenn sie nicht den Mindestanforderungen entsprechen.
  • Bestandsheizungen: Alte Öl-/Gasheizungen dürfen weiter genutzt werden, Reparaturen sind möglich; ein generelles Verbot besteht nicht.

Energieausweis: Pflicht zur Vorlage

  • Bei Verkauf oder Vermietung: Eigentümer müssen spätestens zum Besichtigungstermin einen gültigen Energieausweis unaufgefordert vorlegen.
  • Gültigkeit: Energieausweise sind zehn Jahre gültig.
  • Bußgelder: Bei Verstößen gegen die Ausweispflichten drohen empfindliche Geldbußen.

Neubau: Effizienzhaus 55 und Primärenergie

Neubauten müssen als Effizienzhaus 55 ausgeführt werden: 

  • Der Jahres-Primärenergiebedarf darf maximal 55% des Referenzgebäudes betragen.
  • Mindestanforderungen an Wärmeschutz, Luftdichtheit und anteilige Nutzung erneuerbarer Energien sind einzuhalten. 
Nach Fertigstellung: Bauherren/Eigentümer müssen mit einer Erfüllungserklärung

(§ 92 GEG) nachweisen, dass die gesetzlichen Vorgaben erfüllt wurden.

Checkliste: Was Eigentümer jetzt prüfen sollten

Heizung prüfen:
  • Ist eine Beratung vor Heizungstausch dokumentiert?
  • Bei Mehrfamilienhäusern (≥ 6 WE): Hydraulischer Abgleich / Optimierung veranlassen.

Dämmstatus checken:

  • Oberste Geschossdecke /Dachdämmung (U-Wert ≤ 0,24 W/(m²·K))?
  • Ungedämmte Leitungen in Keller, Dachboden, Garage nachrüsten.

Energieausweis aktuell halten:

  • Gültigkeit prüfen (max. 10 Jahre).
  • Bei bevorstehendem Verkauf oder Neuvermietung rechtzeitig neuen Ausweis erstellen lassen.

Dokumentation sichern: 

  • Erfüllungserklärungen, Protokolle zu Heizungschecks, Energieausweise und Modernisierungsmaßnahmen ordentlich ablegen. 

Fördermöglichkeiten nutzen: 

  • Für effiziente Heizungen, Dämmmaßnahmen und Beratungen gibt es staatliche Förderprogramme (z. B. über BAFA, KfW). 

Warum professionelle Unterstützung wichtig ist

Gerade bei größeren Wohnanlagen oder gemischt genutzten Immobilien ist die Einhaltung der
GEG-Vorgaben komplex. Eigentümer profitieren von:
  • der fristgerechten Umsetzung von Nachrüstpflichten
  • der Koordination von Fachbetrieben (Heizung, Dämmung, Energieberater)
  • der Dokumentation gegenüber Behörden und im Rahmen von Verkäufen/Vermietungen
  • der Wirtschaftlichkeitsprüfung von Modernisierungsmaßnahmen

Mit einer strukturierten Prüfung und gezielten Modernisierungen lassen sich die Anforderungen wirtschaftlich umsetzen – und die Immobilie langfristig wertstabiler und attraktiver machen.

Fazit: GEG ist kein „Heizungsgesetz“, sondern ein Gesamtstandard

Das Gebäudeenergiegesetz betrifft nicht nur die Heizung, sondern das gesamte Gebäude – von der Dämmung über die Anlagentechnik bis zum Energieausweis.

Für Eigentümer gilt:

  • Bestandsheizungen dürfen weiterlaufen, aber neue Anlagen unterliegen strengeren Vorgaben.
  • Dämm- und Nachrüstpflichten greifen insbesondere bei Eigentümerwechsel.
  • Energieausweis und Dokumentation sind bei Verkauf/Vermietung zwingend.
  • Neubauten müssen Effizienzhaus-55-Standard erfüllen.

Informieren Sie sich rechtzeitig über die aktuellen gesetzlichen Anforderungen und prüfen Sie den Status Ihrer Immobilie.



© www.iv-reis.de   Dienstag, 4. August 2026 17:35 IV Reis
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